Fonds Monitor – Performance Analyse seit Auflage

Seit seiner Auflegung im Juli 2020 hat der Grönemeyer Gesundheitsfonds Nachhaltig eine erfreuliche Entwicklung gezeigt. In der anspruchsvollen Kategorie der „Aktienfonds Gesundheit/Pharma (EUR) Welt – ESG Fonds nach Artikel 8“ zeigte der Fonds im vergangenen Jahr eine beeindruckende Performance und positionierte sich im oberen Quartil der Morningstar Kategorie. Trotz der Herausforderungen im Jahr 2022 bleibt der Fonds weiterhin ein Erfolgsmodell und verzeichnete eine beeindruckende 12-Monats-Wertentwicklung in 2023.

In unserem aktuellen Fonds Monitor (Ausgabe Januar 2024) vergleichen wir die Performance mit den größten Fonds in der Peergroup. Erfahren Sie, wie der Grönemeyer Gesundheitsfonds Nachhaltig – trotz einiger Herausforderungen im Gesundheitssektor im Jahr 2023 – sich unter den besten 10 Prozent der Gesundheitsfonds positioniert hat.

Machen Sie sich vertraut mit der ganzheitlichen Anlagestrategie, der Nachhaltigkeitsorientierung und den Zukunftsaussichten des Fonds, die ihn zu einem vielversprechenden Akteur auf dem Gesundheitsmarkt machen.

Diese Marketinginformation stellt weder eine Anlageberatung, eine individuelle Anlageempfehlung, eine Einladung zur Zeichnung von Wertpapieren oder eine Willenserklärung oder Aufforderung zum Vertragsschluss über ein Geschäft in Finanzinstrumenten dar. Eine Anlage in erwähnte Finanzinstrumente beinhaltet stets gewisse produktspezifische Risiken – z.B. Markt- oder Branchenrisiken, das Währungs-, Ausfall-, Liquiditäts-, Zins- und Bonitätsrisiko – und ist nicht für alle Anleger geeignet. Der Inhalt spiegelt ausschließlich die Meinung des Verfassers wider. Künftige Änderungen sind möglich, ohne das dies publiziert wird. Zur weiteren Information finden Sie kostenlos hier die Basisinformationsblatt und das Wertpapierprospekt des Fonds unter https://groenemeyer-gesundheitsfonds.de/. Die Informationen werden Ihnen in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Die Verwaltungsgesellschaft des beworbenen Finanzinstrumentes kann beschließen, Vorkehrungen, die für den Vertrieb der Anteile des Finanzinstrumentes getroffen wurden, aufzuheben oder den Vertrieb gänzlich zu widerrufen.